Beiträge und Entgelte
Mitgliedsbeiträge pro Jahr: Erwachsene (Einzelmitglieder) Jugendliche über 18 Jahre, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende, Schüler über 18 Jahre Kinder / Schüler bis 18 Jahre Fördermitglieder Bei einem Eintritt nach dem 1.7. halbiert sich der erste Jahresbeitrag Ruhende Mitgliedschaft Aufnahmebeitrag: Erwachsene Fördermitglieder, Jugendliche und Kinder zahlen keine Gebühr beim Eintritt in den SCS. Entgelte Mitglieder: Liegeplatzentgelte: Boxengröße 6 x 2,5 m Boxengröße 7 x 2,5 m Boxengröße 8 x 3,0 m Boxengröße 9 x 3,0 m Boxengröße 10 x 3,5 m Boxengröße 9 x 4,0 m Boxengröße 11 x 4,0 m Bei Zuweisung eines Wasserliegeplatzes wird automatisch der Zeitraum von Mai - Oktober berechnet. Landliegeplatz pro Sommersaison Landliegeplatz pro Wintersaison Winterliegeplatz Bootshalle pro m² und Monat Entgelt für abgestellte Trailer pro Sommer Entgelt für abgestellte Trailer pro Winter Entgelt für abgestellte Trailer inkl. Boot pro Winter Entgelt für Wohnwagen/Wohnmobile pro Monat Kinder und Schüler zahlen für ein Kinder- und Jugendboot im SCS keine Landliegeplatzentgelte Arbeitsstunden: Die Zahl der zu leistenden Arbeitsstunden beträgt pro Jahr für Familien, Erwachsene und Jugendliche je Kinder haben am Frühjahrs- und Herbstputz teilzunehmen. Fördermitglieder brauchen keine Arbeitsstunden zu leisten. Der pro nicht geleisteter Arbeitsstunde zu zahlende Ausgleich beträgt Clubhaus: Mitglieder pro Tag Entgelte Gäste/Gastlieger: Nutzungsentgelte für einen Liegeplatz betragen: pro Monat, je angefangenen Meter Bootslänge Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans: pro Tag / Nacht pro Woche pro Monat Clubhaus: Gäste pro Tag Incentive-Events auf Anfrage Sonstiges: Auto pro Tag / Nacht Trailer pro Tag / Nacht Zelte pro Tag / Nacht Benutzung der Slipanlage durch Gäste, Einmaliges Ein- und Ausslippen Beschluss d. MV v. 18.10.2024 | 320,00 EUR 60,00 EUR 18,00 EUR 250,00 EUR 80,00 EUR 480,00 EUR 165,00 EUR 192,50 EUR 264,00 EUR 297,00 EUR 385,00 EUR 396,00 EUR 484,00 EUR 200,00 EUR 200,00 EUR 5,00 EUR 150,00 EUR 150,00 EUR 300,00 EUR 50,00 EUR 15 Std. 20,00 EUR 100,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 75,00 EUR 300,00 EUR 450,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR |
Mitgliedsbeiträge pro Jahr: Erwachsene (Einzelmitglieder) Jugendliche über 18 Jahre, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende, Schüler über 18 Jahre Kinder / Schüler bis 18 Jahre Fördermitglieder Bei einem Eintritt nach dem 1.7. halbiert sich der erste Jahresbeitrag Ruhende Mitgliedschaft Aufnahmebeitrag: Erwachsene Fördermitglieder, Jugendliche und Kinder zahlen keine Gebühr beim Eintritt in den SCS. Entgelte Mitglieder: Liegeplatzentgelte: Boxengröße 6 x 2,5 m Boxengröße 7 x 2,5 m Boxengröße 8 x 3,0 m Boxengröße 9 x 3,0 m Boxengröße 10 x 3,5 m Boxengröße 9 x 4,0 m Boxengröße 11 x 4,0 m Bei Zuweisung eines Wasserliegeplatzes wird der Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober berechnet. Die Sommersaison für Wasser- oder Landliegeplätze gilt vom 1. Mai bis 31. Oktober (6 Monate). Die Wintersaison für Landliegplätze auf dem Gelände gilt vom 1. November bis 30. April (6 Monate). Landliegeplatz pro Sommersaison Landliegeplatz pro Wintersaison Landliegeplatz Trailerboote Sommersaison Landliegeplatz Trailerboote Wintersaison Landlieger in ihrer Definition sind Regattaboote, Katamarane, Dingis, offene Jollen bis ca. 6 m (+ -) die nach ihrer Konstruktion als "Aktivsegelboot" gelten, Handtrailerbar sind und durch ihr geringes Eigengewicht als Wasserlieger ungeeignet sind. Als Landlieger gelten auch Motorisierte Schlauchboote bis 5 m. Trailerboote sind Landliegerboote die mit einem KfZ geslippt werden müssen, da sie von Hand zu schwer sind. Kinder und Schüler zahlen für ein Kinder- und Jugendboot im SCS keine Landliegeplatzentgelte. Werkstattnutzung für Bootsarbeiten pro Woche Entgelt für abgestellte Trailer pro Sommer Entgelt für abgestellte Trailer pro Winter Entgelte für Boote Winterlager Entgelte für Boote Sommerlager Winter-/Sommerlager gilt für die Boote, die nicht der Definition Landlieger gelten. Entgelt für Wohnwagen/Wohnmobile pro Monat Eine gelegentliche Nutzung von Booten und Kfz zur Übernachtung wird geduldet, kein Dauercamping. Arbeitsstunden: Die Zahl der zu leistenden Arbeitsstunden beträgt pro Jahr für ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Jugendliche ab 18 Jahren jeweils Der zu zahlende Ausgleich pro nicht geleisteter Arbeitsstunde beträgt Kinder und Jugendmitglieder sollen am Frühjahrs- und Herbstputz teilzunehmen. Clubhaus: Mitglieder pro Tag/Nacht Entgelte Gäste/Gastlieger: Nutzungsentgelte für einen Liegeplatz betragen: pro Monat, je angefangenen Meter Bootslänge Wasser Land Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans: pro Tag / Nacht pro Woche Clubhaus: Gäste pro Tag Incentive-Events auf Anfrage Sonstiges: Auto pro Tag / Nacht Trailer pro Tag / Nacht Zelte pro Tag / Nacht Benutzung der Slipanlage durch Gäste, Einmaliges Ein- und Ausslippen Beschluss d. MV v. 10.10.2025 | 320,00 EUR 60,00 EUR 18,00 EUR 250,00 EUR 80,00 EUR 480,00 EUR 200,00 EUR 250,00 EUR 300,00 EUR 340,00 EUR 385,00 EUR 395,00 EUR 485,00 EUR 150,00 EUR 150,00 EUR 200,00 EUR 200,00 EUR 20,00 EUR 100,00 EUR 100,00 EUR 200,00 EUR 200,00 EUR 50,00 EUR 15 Std. 20,00 EUR 100,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 80,00 EUR 450,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR |