Beiträge und Entgelte - Segelclub Schloßbucht Schwerin e.V.

53°37'N  11°25'E
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Beiträge und Entgelte



Mitgliedsbeiträge pro Jahr:

Erwachsene (Einzelmitglieder)

Jugendliche über 18 Jahre, Studenten, Wehr- und
Ersatzdienstleistende, Auszubildende, Schüler über 18 Jahre

Kinder / Schüler bis 18 Jahre

Fördermitglieder

Bei einem Eintritt nach dem 1.7. halbiert sich der erste Jahresbeitrag

Ruhende Mitgliedschaft

Aufnahmebeitrag:

Erwachsene

Fördermitglieder, Jugendliche und Kinder zahlen keine Gebühr
beim Eintritt in den SCS.


Entgelte Mitglieder:

Liegeplatzentgelte:

Boxengröße 6 x 2,5 m
Boxengröße 7 x 2,5 m
Boxengröße 8 x 3,0 m
Boxengröße 9 x 3,0 m
Boxengröße 10 x 3,5 m
Boxengröße 9 x 4,0 m
Boxengröße 11 x 4,0 m

Bei Zuweisung eines Wasserliegeplatzes wird der Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober berechnet.
Die Sommersaison für Wasser- oder Landliegeplätze gilt vom 1. Mai bis 31. Oktober (6 Monate).
Die Wintersaison für Landliegplätze auf dem Gelände gilt vom 1. November bis 30. April (6 Monate).

Landliegeplatz pro Sommersaison                       
Landliegeplatz pro Wintersaison
Landliegeplatz Trailerboote Sommersaison                              
Landliegeplatz Trailerboote Wintersaison

Landlieger in ihrer Definition sind Regattaboote, Katamarane, Dingis, offene Jollen bis ca. 6 m (+ -) die nach ihrer Konstruktion als "Aktivsegelboot" gelten, Handtrailerbar sind und durch ihr geringes Eigengewicht als Wasserlieger ungeeignet sind.
Als Landlieger gelten auch Motorisierte Schlauchboote bis 5 m.

Trailerboote sind Landliegerboote die mit einem KfZ geslippt werden müssen, da sie von Hand zu schwer sind.

Kinder und Schüler zahlen für ein Kinder- und Jugendboot im SCS
keine Landliegeplatzentgelte.


Werkstattnutzung für Bootsarbeiten pro Woche

Entgelt für abgestellte Trailer pro Sommer                   
Entgelt für abgestellte Trailer pro Winter
Entgelte für Boote Winterlager
Entgelte für Boote Sommerlager
Winter-/Sommerlager gilt für die Boote, die nicht der Definition Landlieger gelten.

Entgelt für Wohnwagen/Wohnmobile pro Monat                        

Eine gelegentliche Nutzung von Booten und Kfz zur Übernachtung wird geduldet, kein Dauercamping.


Arbeitsstunden:

Die Zahl der zu leistenden Arbeitsstunden beträgt pro Jahr für
ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Jugendliche ab 18 Jahren jeweils                                     

Der zu zahlende Ausgleich pro nicht geleisteter Arbeitsstunde beträgt                                                              
Kinder und Jugendmitglieder sollen am Frühjahrs- und Herbstputz teilzunehmen.


Clubhaus:

Mitglieder pro Tag/Nacht                                                          


Entgelte Gäste/Gastlieger:

Nutzungsentgelte für einen Liegeplatz betragen:

pro Monat, je angefangenen Meter Bootslänge   

Wasser                   
Land


Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans:

pro Tag / Nacht                                                             
pro Woche                                                                    


Clubhaus:

Gäste pro Tag
Incentive-Events auf Anfrage


Sonstiges:

Auto pro Tag / Nacht                                                       
Trailer pro Tag / Nacht                                                     
Zelte pro Tag / Nacht                                                     

Benutzung der Slipanlage durch Gäste,
Einmaliges Ein- und Ausslippen

Beschluss d. MV v. 10.10.2025




320,00 EUR


60,00 EUR

18,00 EUR

250,00 EUR



80,00 EUR



480,00 EUR









200,00 EUR
250,00 EUR
300,00 EUR
340,00 EUR
385,00 EUR
395,00 EUR
485,00 EUR








150,00 EUR
150,00 EUR
200,00 EUR
200,00 EUR














20,00 EUR

100,00 EUR
100,00 EUR
200,00 EUR
200,00 EUR



50,00 EUR









15 Std.

20,00 EUR







100,00 EUR








25,00 EUR
20,00 EUR




15,00 EUR
80,00 EUR




450,00 EUR





5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR


25,00 EUR


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